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50 Prozent: Diese EEG-Regeln könnten 2027 gelten

· Solaranlage kaufen Redaktion · 3 Min. Lesezeit

Moderne Mehrfamilienhäuser mit Solaranlagen auf den Dächern
Matt Bango / stocksnap via Openverse (CC0)

Eine 50-prozentige Einspeisebegrenzung könnte neue Photovoltaikprojekte ab 2027 treffen: Nach den derzeit bekannten Entwürfen würde die EEG-Novelle die wirtschaftlichen Bedingungen insbesondere für Dachanlagen verändern.

Nach den derzeit bekannten Entwürfen könnten neue Privatanlagen unter dem EEG 2027 keine Einspeisevergütung mehr erhalten (pv magazine Deutschland). Parallel dazu werden die Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik, kurz AgNes, und das Netzanschlusspaket neu gefasst. Die abschließenden Beratungen im Parlament waren zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht abgeschlossen.

Drei Regelwerke

Nach den in der Sendung erörterten Entwürfen können sich ihre Wirkungen addieren. Projekte, die erst im nächsten Jahr ans Netz gehen oder geplant werden, müssten sich auf die neuen Regeln einstellen. Sofern die derzeit bekannten Entwürfe so beschlossen werden, würden sie langfristig höhere Kosten verursachen und in den meisten Fällen eine geringere Förderung erhalten.

Die Aufnahme des Podcasts fand am 2. November statt. Teilnehmer waren Redakteurin Cornelia Lichner, Thomas Seltmann, Leiter Batteriespeicher beim Bundesverband Solarwirtschaft, und Detlef Kranke, Gründer und Geschäftsführer des Portals Energuide. Das Gespräch fand damit vor den endgültigen Beschlüssen zur EEG-Novelle, Netzanschlusspaket und AgNes statt.

Bisher und neu

Die folgende Tabelle beschreibt die im Podcast erörterten Entwürfe. Sie stellt keine bereits abschließend verkündeten Regeln dar.

BisherNeu
Zuschlag nach altem Recht für große FreiflächenanlagenZweiseitige Differenzverträge, Einspeisenetzentgelte und 70-prozentige Einspeisevergütung
Einspeisevergütung für neue Dachanlagen grundsätzlich möglichKeine Einspeisevergütung unter EEG 2027, sofern die Entwürfe gelten
Keine ausdrücklich genannte 50-prozentige Begrenzung in den vorliegenden Beispielen50-prozentige Einspeisebegrenzung und noch unklare Direktvermarktungschancen
Bestellung eines gewerblichen Projekts in diesem JahrKünftige Einspeisenetzentgelte können vermieden und eine Vergütung gesichert werden
  • Prüfen Sie, ob Ihr Projekt noch in diesem Jahr umgesetzt oder bestellt werden kann.
  • Berücksichtigen Sie bei neuen Dachanlagen die mögliche Einspeisebegrenzung von 50 Prozent.
  • Beachten Sie, dass die endgültigen Beschlüsse von Bundestag, Bundesrat und Bundesnetzagentur noch ausstanden.

Neue Dachanlagen

Für neue Dachanlagen privater Haushalte könnte das EEG 2027 nach den derzeit bekannten Entwürfen bedeuten, dass keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Hinzu kämen eine 50-prozentige Einspeisebegrenzung und Direktvermarktungschancen, die im Hinblick auf die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten noch nicht gegeben seien.

Die Regelung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten wird mit MiSpeL bezeichnet. Laut den im Podcast besprochenen Beispielen lohnen sich Modelle auf dieser Grundlage zunehmend vor allem für Haushalte mit hohem Stromverbrauch. Die allgemeine Netzentgeltsystematik kann zusätzlich ins Gewicht fallen, weshalb eine reine Betrachtung der bisherigen Einspeisevergütung für die Projektentscheidung nicht ausreicht.

Für die weitere Einordnung der Direktvermarktung kleiner Anlagen bietet unsere Übersicht Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen einen zusätzlichen Anhaltspunkt. Die im Podcast genannten Direktvermarktungschancen für die beschriebenen MiSpeL-Modelle waren zum Zeitpunkt der Aufnahme allerdings noch unklar.

Große Freiflächen

Bei großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen können Betreiber nach den Angaben im Podcast entweder noch einen Zuschlag nach altem Recht sichern oder müssen sich auf zweiseitige Differenzverträge, Einspeisenetzentgelte und eine 70-prozentige Einspeisevergütung einstellen. Zusätzlich erschwert der Redispatch-Vorbehalt die Finanzierung.

An Beispielfällen diskutierten Lichner, Seltmann und Kranke, bei welchen Projekten eine Umsetzung noch in diesem Jahr besonders wichtig erscheint, um Nachteile zu vermeiden. Seltmann ordnete die Vorhaben dabei politisch ein und berichtete über den Stand des parlamentarischen Verfahrens.

Gewerbliche Projekte

Auch gewerbliche Dachanlagen sind von den geänderten Regeln betroffen. Eine Bestellung noch in diesem Jahr kann nach den Angaben im Podcast künftige Einspeisenetzentgelte vermeiden und eine Einspeisevergütung sichern. Eine weitere Zusammenfassung von Fennec Energy bestätigt diese zeitliche Differenz für gewerbliche Betreiber.

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte deshalb den Zeitplan prüfen und die Umsetzung nicht ohne Grund auf 2027 verschieben (fennec-energy.com). Die endgültigen Beschlüsse standen bei der Aufnahme noch aus.

Entscheidender Termin

Die Aufnahme fand am 2. November vor den endgültigen Beschlüssen des Bundestags und Bundesrats zur EEG-Novelle sowie zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik durch die Bundesnetzagentur statt.

Quellen

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