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Solaranlage mit Montage: 3 Angebote vom Installateur

Ein gutes Solaranlage-Angebot lässt sich nur beurteilen, wenn Sie es mit anderen vergleichen können. Über das Formular auf dieser Seite beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Postleitzahl, Dachtyp, Stromverbrauch, Budget und Kontaktdaten – und wir leiten die Anfrage an Installationsbetriebe aus unserem Partnernetz weiter, damit Sie bis zu drei Angebote für eine PV-Anlage mit Montage erhalten. Wir verkaufen selbst keine Anlagen und sind an keine Marke gebunden. Ob Sie eines der Angebote annehmen, entscheiden allein Sie. Einen Überblick über Sets und Größen finden Sie auf der Startseite und unter Komplettanlagen.

  1. 1. Standort
  2. 2. Dach
  3. 3. Verbrauch & Wünsche
  4. 4. Kontakt

So funktioniert die Anfrage für Ihr PV-Angebot

  1. Eckdaten angeben: PLZ, Dachtyp, Jahresstromverbrauch, Budget und ob ein Speicher geplant ist.
  2. Weitergabe an Fachbetriebe: Ihre Angaben gehen an Partnerbetriebe, die in Ihrer Region installieren.
  3. Vor-Ort-Termin oder Fernplanung: Betriebe prüfen Dach und Zählerschrank, bevor sie ein verbindliches Solarangebot erstellen.
  4. Vergleichen und entscheiden: Sie legen die Angebote nebeneinander und prüfen sie mit der Checkliste unten.

Wenn Sie vorab die Anlagengröße abschätzen möchten, hilft der PV-Rechner. Richtwerte für Einfamilienhäuser bietet die Seite zur 10-kWp-Anlage.

Photovoltaik-Angebote vergleichen: die wichtigsten Prüfpunkte

Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW nennt unter anderem diese Prüfpunkte:

  • Vollständigkeit: komplette Installation samt Kleinmaterial, Gerüst bzw. Absturzsicherung, Ertragsüberwachung, Inbetriebnahme, Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, Dokumentation und – falls nötig – Erneuerung des Zählerschranks.
  • Wechselrichter: Die Nennleistung sollte nach der Checkliste bei etwa 90 bis 110 % der Modulleistung in kWp liegen.
  • Speicher: Als grobe Orientierung nennt die Verbraucherzentrale 1 kWh Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresverbrauch; die Kapazität in kWh sollte nicht deutlich über der PV-Leistung in kWp liegen. Rechnen Sie die Speicherkosten in Euro pro kWh um; mehr im Stromspeicher-Vergleich.
  • Einzelpositionen: Komponenten und Leistungen sollten mit Einzelpreisen ausgewiesen sein.
  • Zahlungsbedingungen: Vorkasse möglichst vermeiden; falls doch vereinbart, feste Liefer- und Montagetermine schriftlich festhalten.

Als Anhaltspunkt nennt die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW (veröffentlicht 07/2024) für Anlagen über 6 kWp etwa 1.200 bis 2.000 Euro pro kWp ohne Speicher; kleinere Anlagen liegen auch darüber. Ausführlich zu Kostenfaktoren: Was kostet eine PV-Anlage?

0 % Mehrwertsteuer im Angebot Solaranlage prüfen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Steuersatz von 0 % für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird. Bei einer Bruttoleistung von höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Achten Sie darauf, dass das Angebot 0 % ausweist. Eine Wallbox ist laut Verbraucherzentrale NRW nicht begünstigt, auch wenn sie zusammen mit der Anlage angeboten wird. Details: Mehrwertsteuer bei Photovoltaik.

Wirtschaftlichkeitsrechnung kritisch lesen

In beigelegten Amortisationsrechnungen stehen laut Verbraucherzentrale NRW häufig unrealistische Annahmen. Prüfen Sie den angesetzten Strompreis (Arbeitspreis ohne Grundpreis) und die jährliche Preissteigerung – Werte über 3 % pro Jahr hält die Verbraucherzentrale über so lange Zeiträume für sehr unrealistisch – sowie Ertragsprognose und Eigenverbrauchsquote.

Bei der Einspeisung ist die laufende Gesetzgebung zu beachten: Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Kabinettsbeschluss 29.07.2026, Bundestagsdrucksache 21/7867) sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen abzuschaffen und durch eine verpflichtende Direktvermarktung zu ersetzen. Für Anlagen unter 25 kW ist laut Bundestag eine Übergangsregel bis Ende 2028 geplant: feste Vergütung nur noch für drei statt 20 Jahre und mit 5,2 Cent je kWh statt zuletzt rund 8 Cent. Der Bundestag hat den Entwurf am 24.09.2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen; der Bundesrat hat im ersten Durchgang Stellung genommen. Es handelt sich um einen Entwurf, der noch nicht beschlossen ist: Es folgen Ausschussberatung (Anhörung am 05.10.2026), 2./3. Lesung im Bundestag, zweiter Durchgang im Bundesrat und erst dann das Inkrafttreten, angestrebt zum 1. Januar 2027 vorbehaltlich EU-Beihilfegenehmigung (Stand: 02.10.2026). Kalkuliert ein Angebot fest mit 20 Jahren Vergütung, fragen Sie nach. Mehr unter Einspeisevergütung.

PV-Installateur bzw. Solarteur finden: woran Sie Fachbetriebe erkennen

Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung, also auch der Anschluss der PV-Anlage an das Hausnetz, dürfen außer dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NAV). Fragen Sie, ob Montage und Elektroanschluss aus einer Hand kommen und wer die Anmeldung übernimmt. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 Abs. 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen; verantwortlich ist der Betreiber, also Sie – viele Betriebe übernehmen das aber als Service. Mehr dazu: PV-Anlage anmelden.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt mehrere Angebote, weil sich Preise und Leistungen teils stark unterscheiden. Über unser Formular fragen Sie bis zu drei Angebote an.

Muss im Angebot 0 % Mehrwertsteuer stehen?

Ja, für Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf oder nahe Wohngebäuden gilt seit 1. Januar 2023 der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG (bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister ohne weiteren Nachweis). Eine Wallbox ist laut Verbraucherzentrale NRW ausgenommen.

Gibt es für neue Anlagen 2027 noch Einspeisevergütung?

Das ist offen. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867) sieht die Abschaffung der festen Vergütung für neue kleine Dachanlagen vor; für Anlagen unter 25 kW ist bis Ende 2028 eine Übergangsvergütung über drei Jahre mit 5,2 Cent je kWh geplant. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen (Stand: 02.10.2026).

Verpflichtet mich die Anfrage zu etwas?

Mit der Anfrage gehen Sie keinen Vertrag ein. Ein Vertrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot eines Betriebs ausdrücklich annehmen. Prüfen Sie vorher die Zahlungsbedingungen.

Quellen

  1. Checkliste – Vergleich von Photovoltaik-Angeboten – Verbraucherzentrale NRW, abgerufen am 02. Oktober 2026
  2. § 12 Umsatzsteuergesetz – Steuersätze – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 02. Oktober 2026
  3. FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ – Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 02. Oktober 2026
  4. Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant – Deutscher Bundestag, abgerufen am 02. Oktober 2026
  5. Energiegesetze-Ticker: Welches Vorhaben wie weit ist – ZfK – Zeitung für kommunale Wirtschaft, abgerufen am 02. Oktober 2026
  6. § 13 Niederspannungsanschlussverordnung – Elektrische Anlage – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 02. Oktober 2026
  7. § 5 Marktstammdatenregisterverordnung – Registrierungspflichten – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 02. Oktober 2026

Inhalt zuletzt geprüft: 04. Oktober 2026