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Solarpflicht in Deutschland: Was ab 2027 bundesweit gilt

· Solaranlage kaufen Redaktion · 3 Min. Lesezeit

Luftaufnahme einer grauen Halle mit vollständig belegtem Solardach auf dem Land, umgeben von Bäumen und Wiesen.
Wikideas1 / Wikimedia Commons (CC0)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2027 gilt eine bundesweite Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude (§ 106 GModG)
  • Wohngebäude sind auf Bundesebene erst ab 2030 betroffen, bestehende Wohnhäuser gar nicht
  • Sieben Länder haben bereits strengere Landesregelungen: Baden-Württemberg (60 %), Niedersachsen (50 %), Berlin/Hamburg (30 %)

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Der Bund führt zum 1 (cleanthinking.de). Januar 2027 erstmals eine einheitliche Solarpflicht ein. Sie gilt zunächst für neue Nichtwohngebäude. Das regelt § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das am 29. Juli 2026 an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten ist. Mit dem neuen § 106 setzt der Bund die Solarvorgabe der EU-Gebäuderichtlinie um. Für neue Wohngebäude tritt die Bundesregelung erst ab dem 1. Januar 2030 in Kraft, für bestehende Wohnhäuser gilt sie gar nicht.

Bisher | Neu

RegelungBisherNeu
Bundesweite SolarpflichtKeine einheitliche Regelung§ 106 GModG gilt ab 1. Januar 2027 für neue Nichtwohngebäude
Wohngebäude (Neubau)LändersacheBundesregelung erst ab 1. Januar 2030
Wohngebäude (Bestand)LändersacheGar nicht betroffen auf Bundesebene
BrandenburgSolarpflicht bestand2026 wieder aufgehoben
  • Bundeseinheitliche Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude ab Januar 2027
  • Wohngebäude auf Bundesebene erst ab 2030 betroffen, Bestand gar nicht
  • Jedes Land regelt die Details weiterhin selbst

Welche Länder bereits Solarpflichten haben

In sieben Bundesländern müssen private Eigentümer Photovoltaik installieren: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Relevant wird dies in der Regel durch einen Stichtag – entweder den Zeitpunkt des Bauantrags beim Neubau oder den Baubeginn bei der Sanierung. Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich jedoch erheblich zwischen den Ländern. Während Berlin und Hamburg 30 Prozent der Dachfläche vorschreiben, verlangt Niedersachsen 50 Prozent und Baden-Württemberg sogar 60 Prozent der geeigneten Fläche.

Bayern verfolgt einen eigenständigen Kurs (assistoplus.at). Die Bayerische Bauordnung – konkret Artikel 44a – verpflichtet Eigentümer neuer Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023 zur Photovoltaikinstallation, Eigentümer aller übrigen neuen Nichtwohngebäude seit Juli 2023. Für Wohngebäude gilt seit Januar 2025 lediglich eine Soll-Vorschrift; eine verbindliche Pflicht für Einfamilienhäuser besteht damit in Bayern nicht. Brandenburg hat seine Solarpflicht 2026 wieder aufgehoben.

Wann die Pflicht bei Dachsanierung greift

In sechs der sieben Länder mit Solarpflicht gilt diese auch bei einer grundlegenden Dachsanierung von Wohnhäusern – in Bayern nur für Nichtwohngebäude. Auslöser ist jeweils eine vollständige Erneuerung der Dachhaut, einfache Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten reichen nicht aus.

Die Definition dessen, was als grundlegend gilt, variiert zwischen den Ländern. Laut Niedersächsischer Bauordnung wird die Solarpflicht durch folgende Maßnahmen ausgelöst: die Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht, eine Aufstockung oder ein Anbau. Sobald die neue Dachfläche mindestens 50 Quadratmeter misst, müssen Solarmodule die Hälfte der Fläche bedecken.

Nordrhein-Westfalen hat die Solarpflicht zum 1. Januar 2026 auf bestehende Gebäude ausgeweitet. Nach § 42a der Landesbauordnung müssen bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut 30 Prozent der Nettodachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Für kommunale Gebäude besteht diese Verpflichtung bereits seit Juli 2024. Alternativ reichen bei Wohnhäusern mit höchstens zwei Wohnungen drei Kilowatt Peak installierte Leistung. Berlin setzt diese Grenze für solche Gebäude auf zwei Kilowatt herab.

Bremen gewährt Eigentümern nach einer Sanierung zwei Jahre Zeit, um die Anlage zu installieren. In Hamburg müssen seit Januar 2024 bei einem wesentlichen Dachumbau 30 Prozent der Dachfläche belegt werden.

Baden-Württemberg als Vorreiter

Baden-Württemberg hat die Solarpflicht als erstes Bundesland eingeführt. Nach Angaben des Umweltministeriums in Stuttgart erstreckt sich die Verpflichtung auf sämtliche Gebäudeneubauten, grundlegende Dachsanierungen sowie neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Betroffen sind Nichtwohngebäude mit Bauanträgen ab Januar 2022, Wohngebäude ab Mai 2022. Bei Dachsanierungen mit Baubeginn ab Januar 2023 greift die Pflicht ebenfalls.

Nächster Schritt

In den folgenden Bundesländern liegen derzeit keine verifizierten Angaben vor: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Landesregeln wurden nicht an der Originalquelle geprüft. Wer dort baut, sollte die aktuellen Regelungen mit dem zuständigen Bauamt klären.

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Quellen

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