Sollte die Schweiz die Minimalvergütung für kleine PV-Anlagen abschaffen?
· Solaranlage kaufen Redaktion · 3 Min. Lesezeit

Nach SolarMarkt sehen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis 150 kW eine verlässliche Minimalvergütung als wichtig für die Planungssicherheit und den weiteren Ausbau der Photovoltaik.
| Entscheidung oder Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Abstimmung in der UREK-S | 6 zu 6 Stimmen |
| Betroffene Anlagenleistung | bis 150 kW |
| Einführung nach Volksabstimmung | Juni 2024, knapp 70 Prozent Zustimmung |
| Ende der vorgeschlagenen Fortführung | 2035 |
| Möglicher Start des Stromabkommens | frühestens 2030 |
| Vorgesehene Übergangsfrist | drei Jahre |
| Dynamische Abnahmevergütung | ab Januar 2027 |
| Notwendige Steigerung der erneuerbaren Produktion | bis 2035 fast verdreifachen |
Was will die Kommission abschaffen?
Der Beschluss betrifft die gesetzlich garantierte Minimalvergütung für erneuerbar produzierten Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW. Der Bundesrat will diese Vergütung drei Jahre nach Inkrafttreten des geplanten Stromabkommens mit der EU aufheben; das Abkommen dürfte frühestens 2030 in Kraft treten.
Eine Minderheit der Kommission will die Minimalvergütung dagegen bis Ende 2035 weiterführen und aus dem Netzzuschlagsfonds finanzieren (pv magazine Deutschland). Sie schlägt außerdem vor, sie nur dann auszuzahlen, wenn die durchschnittlichen Marktstrompreise nicht ausreichen, um die Amortisationskosten des jeweiligen Anlagentyps zu decken. Aus dem Netzzuschlagsfonds würden nach dem Vorschlag der Minderheit auch die übrigen Förderungen für Erneuerbare finanziert.
Die Kommission begründet ihre Position damit, dass die Kosten der Minimalvergütung von den Kunden in der Grundversorgung getragen würden. Dies sei mit einem geöffneten Strommarkt nicht vereinbar. Nach den Angaben von SolarMarkt halten Bundesrat und Kommissionsmehrheit die Minimalvergütung außerdem für nicht mit EU-Recht vereinbar, während Swissolar diese Einschätzung ausdrücklich widerspricht.
Was gilt ab Januar 2027 für die Abnahmevergütung?
Ab Januar 2027 wird die Abnahmevergütung für Solarstrom dynamischer. Können sich Anlagenbetreiber und Netzbetreiber nicht auf eine Vergütung einigen, gilt künftig der Day-Ahead-Preis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Für PV-Anlagen unter 150 kW bleibt die Minimalvergütungsprämie zunächst bestehen. Ob sie langfristig fortgeführt wird, ist offen und hängt nach den Angaben von SolarMarkt mit dem geplanten Stromabkommen zusammen. Die bereits für Januar 2027 beschlossene dynamische Berechnung ist damit von der noch offenen Frage der Minimalvergütung zu trennen.
Wie wirkt sich der Beschluss auf die Planungssicherheit aus?
Swissolar bezeichnet die Minimalvergütung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen als wesentlichen Beitrag zur Planungssicherheit. Zugleich bemängelt der Verband, dass die Kommission die Marktprämie für Großwasserkraft unbegrenzt weiterführen wolle, während der Schutz privater Investitionen bei kleinen Anlagen entfallen solle.
„Denn Minimalvergütung und Marktprämie haben den gleichen Zweck: Gewährung von Investitionssicherheit. Im Fall der Großwasserkraft betrifft das vor allem große Kantonswerke, bei der Photovoltaik private Investoren“ — Swissolar, Schweizer Photovoltaik-Verband
Swissolar verweist außerdem darauf, dass die Minimalvergütung erst nach der Volksabstimmung vom Juni 2024 eingeführt worden sei, für die knapp 70 Prozent der Schweizer gestimmt hätten. Die Einführung sei mit dem EU-Recht vereinbar. Der Verband fordert den Ständerat deshalb auf, seinen Beschluss in der Wintersession zu korrigieren und die Minimalvergütung bis 2035 weiterzuführen.
Nach Darstellung von Swissolar ist die Fortführung bis 2035 ein wichtiger Schritt, um die Ausbauziele für Photovoltaik und erneuerbare Energien zu erreichen. Bis dahin müsse die Produktion von erneuerbarem Strom fast verdreifacht werden.
Wo lassen sich die Folgen für die Anlagenwirtschaftlichkeit einordnen?
Weiterführende Einordnung bieten unser Beitrag Batteriespeicher-Betreiber erwarten einen der lukrativsten Winter sowie der Ratgeber Lohnt sich eine PV.
Die Interessengemeinschaft Solar Friends, ein Zusammenschluss von Solaranlagen-Besitzern, hat die Petition Stopp Kurzschluss-Politik beim Solarstrom gestartet. Sie fordert das Parlament auf, die Abschaffung der Minimalvergütung zurückzuweisen, und sieht in einer verlässlichen Vergütung eine Voraussetzung für Planungssicherheit und den weiteren Photovoltaik-Ausbau.
Quellen
- Swissolar kritisiert geplante Abschaffung der Minimalvergütung für Erneuerbaren-Anlagen — pv-magazine.de, 2026-10-29
- Minimalvergütung für Solarstrom: Petition setzt sich für ... — solarmarkt.ch, 2026-10-28
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