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SolarEdge Wallbox: Modelle & Preisvergleich

Wer eine SolarEdge Wallbox 22kW sucht, findet beim Wechselrichterhersteller aktuell den SolarEdge ONE EV Charger. SolarEdge hat die Ladestation im September 2025 vorgestellt und liefert die Pro-Variante seit Dezember 2025 in Europa aus. Laut Datenblatt lädt sie mit bis zu 22 kW, ist für ein- und dreiphasige Anschlüsse ausgelegt und wird in das Energiemanagement SolarEdge ONE eingebunden, das die Ladeleistung an den Solarüberschuss anpasst. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Varianten es gibt, wie das Laden mit Solarstrom im SolarEdge-System funktioniert und welche Voraussetzungen für eine Wallbox mit 22 kW gelten. Die aktuellen Angebote der Shops vergleichen Sie im Preisvergleich dieser Seite.

Preis (€)
Leistung (kW)

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SolarEdge ONE EV Charger: Standard und Pro

Laut Geschäftsbericht (Form 10-K für 2025) gibt es den SolarEdge ONE EV Charger in zwei Modellen, Standard und Pro, jeweils für Wohngebäude und Gewerbe. Das englische Herstellerdatenblatt (Stand Juni 2026) nennt folgende Werte:

Merkmal ONE EV Charger (EVN22B) ONE EV Charger Pro (EVN22P)
Ladeleistung bis 22 kW bis 22 kW
Anschluss 1- oder 3-phasig, automatische Umschaltung 1- oder 3-phasig, automatische Umschaltung
Nennstrom je Phase 6 bis 32 A 6 bis 32 A
Fahrzeuganschluss Typ-2-Steckdose Typ-2-Steckdose
Energiezähler integriert MID-zertifiziert (Klasse B), OLED-Anzeige
Mobilfunk – eSIM (LTE/2G)
Gewicht 2,3 kg 2,3 kg

Gemeinsam sind beiden Modellen Schutzart IP54 und Stoßfestigkeit IK10 für innen und außen, ein Betriebstemperaturbereich von −30 bis +50 °C, eine DC-Fehlerstromerkennung (6 mA DC nach IEC 62955), WLAN, Ethernet und Bluetooth, ein RFID-Leser sowie OCPP 1.6J. Die Hardware ist für ISO 15118 vorbereitet; SolarEdge gibt 3 Jahre Garantie.

Die Ladestation hat eine Steckdose. Mit einem Kabelschloss-System lässt sich ein Ladekabel aber dauerhaft am Gerät befestigen und verriegeln, sodass sie sich wie eine Wallbox mit fest angeschlagenem Kabel nutzen lässt; das erschwert auch Kabeldiebstahl. Zur Pro-Variante nennt SolarEdge in der Mitteilung zum Auslieferungsstart (Dezember 2025) außerdem eine Snap-On-Wandhalterung und eine Installationszeit von weniger als zehn Minuten. Zudem ist die SolarEdge-Ladestation für bidirektionales Laden vorbereitet: Vehicle-to-Home und Vehicle-to-Grid sollen per Software-Update folgen, sobald die entsprechenden Standards eingeführt sind. Einen Termin dafür nennt der Hersteller nicht.

Laden mit Solarstrom über SolarEdge ONE

Der Mehrwert der Wallbox entsteht im Zusammenspiel mit einer SolarEdge-PV-Anlage. Das Energiemanagementsystem SolarEdge ONE passt die Ladeleistung an den verfügbaren PV-Überschuss an. Zu den Funktionen zählen laut Hersteller:

  • Ladeleistungssteuerung und Lastmanagement für den Hausanschluss
  • ein- und dreiphasiger Betrieb mit automatischer Phasenumschaltung, damit auch kleinere Überschüsse nutzbar sind
  • zeitgesteuertes Laden nach Time-of-Use- oder dynamischen Stromtarifen

Als Hausbesitzer steuern Sie die Ladestation über die App mySolarEdge, inklusive Fernbedienung, Ladeplänen und Ladehistorie. Laut Datenblatt ist sie mit den Wechselrichtern SolarEdge Home Hub, SolarEdge Genesis, den dreiphasigen Wohngebäude-Wechselrichtern bis 17 kW und der Plattform SolarEdge Nexis kompatibel. Den intelligenten Ladeplan, der Solarüberschuss und günstige Tarifstunden kombiniert, nennt SolarEdge für Anlagen mit Home-Wave- oder Home-Hub-Wechselrichter und SolarEdge Home Battery (400 V oder 48 V). Für Notstrom bei Netzausfall bietet SolarEdge zusätzlich das Backup Interface an. Einen Überblick über die Geräte finden Sie unter SolarEdge Wechselrichter und SolarEdge Batteriespeicher.

Voraussetzungen für 22 kW Ladeleistung

Eine Ladeleistung von 22 kW setzt einen dreiphasigen Anschluss mit 32 A je Phase voraus. Ob sich diese Leistung lohnt, hängt vor allem von Ihrem Fahrzeug ab: Prüfen Sie im Fahrzeugdatenblatt, mit welcher Leistung das Auto an Wechselstrom (AC) laden kann. Nicht jedes Fahrzeug nutzt an einer Wallbox die volle Leistung. Die Unterschiede der Leistungsklassen erklären die Seiten Wallboxen mit 11 kW und Wallboxen mit 22 kW.

Auch rechtlich macht die Leistung einen Unterschied. Nach § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen Sie jede Ladeeinrichtung vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber melden. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA – das ist bei 22 kW der Fall –, brauchen Sie zusätzlich die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers. Er muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern.

Hinzu kommt § 14a EnWG: Private Wallboxen mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend auf bis zu 4,2 kW reduzieren; im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte.

Tipps für den Kauf

  • System prüfen: Den vollen Funktionsumfang mit Solarüberschussladen und Tarifsteuerung nutzen Sie mit einer SolarEdge-Anlage. Wenn Ihr Wechselrichter von einem anderen Hersteller stammt, kann eine Wallbox mit offenem Energiemanagement oder ein Modell des Wechselrichterherstellers sinnvoller sein.
  • Variante wählen: Die Pro-Version lohnt sich vor allem, wenn Sie einen MID-zertifizierten Zähler mit Display brauchen oder eine Mobilfunkanbindung wünschen. Ein Ladekabel ist bei beiden Modellen einzuplanen, sofern Sie nicht das Kabel Ihres Fahrzeugs nutzen.
  • Installation: Eine Wallbox muss fest angeschlossen werden. Montage, Zuleitung, Fehlerstromschutz und die Meldung beim Netzbetreiber gehören in die Hände eines Elektrofachbetriebs.
  • Angebote vergleichen: Achten Sie darauf, ob Kabel, Montagezubehör und Inbetriebnahme im Preis enthalten sind.

Ladestationen anderer Hersteller vergleichen Sie in der Kategorie Wallboxen. Mehr über das Unternehmen lesen Sie auf der Markenseite SolarEdge.

Häufige Fragen

Welche Wallbox bietet SolarEdge an?

SolarEdge bietet den ONE EV Charger an, den das Unternehmen im September 2025 vorgestellt hat. Es gibt ihn als Standard- und Pro-Modell, beide laden laut Datenblatt mit bis zu 22 kW, ein- oder dreiphasig, und eignen sich für innen und außen. Die Pro-Variante hat zusätzlich einen MID-zertifizierten Zähler mit Display und eine eSIM für Mobilfunk.

Lädt die SolarEdge-Ladestation mit Solarüberschuss?

Ja. In Verbindung mit einer SolarEdge-PV-Anlage passt die Ladestation die Ladeleistung an den PV-Überschuss an. Dank automatischer Umschaltung zwischen ein- und dreiphasigem Betrieb lassen sich auch kleinere Überschüsse nutzen. Alternativ kann zeitgesteuert nach Time-of-Use- oder dynamischen Tarifen geladen werden.

Brauche ich für eine SolarEdge Wallbox mit 22 kW eine Genehmigung?

Jede Wallbox muss nach § 19 Abs. 2 NAV vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Bei mehr als 12 kVA Summen-Bemessungsleistung, also bei 22 kW, ist zusätzlich die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich.

Ist die Solar Edge Ladestation bidirektional?

Laut SolarEdge ist der ONE EV Charger Pro für bidirektionales Laden vorbereitet. Vehicle-to-Home und Vehicle-to-Grid sollen per Software-Update freigeschaltet werden, sobald die entsprechenden Standards eingeführt sind. Ein Termin dafür ist nicht bekannt.

Wie wird die SolarEdge Wallbox gesteuert?

Die Wallbox wird per WLAN oder Ethernet angebunden, die Pro-Variante zusätzlich per Mobilfunk. Für Hausbesitzer erfolgen Steuerung und Visualisierung über die App mySolarEdge, in der Sie auch Ladepläne anpassen und die Ladehistorie einsehen können.

Quellen

  1. SolarEdge startet Auslieferung des neuen ONE EV Charger Pro in Europa und Australien – pv magazine (Unternehmensmeldung SolarEdge, 15.12.2025), abgerufen am 02. Oktober 2026
  2. SolarEdge ONE EV Charger – Datasheet (DS-000262-IM, 18.06.2026) – SolarEdge Technologies (Bereitstellung durch Distributor VP Solar), abgerufen am 04. Oktober 2026
  3. SolarEdge Technologies, Inc. – Annual Report (Form 10-K) für das Geschäftsjahr 2025 – U.S. Securities and Exchange Commission / SolarEdge Technologies, Inc., abgerufen am 02. Oktober 2026
  4. § 19 NAV – Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 02. Oktober 2026
  5. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) – Bundesnetzagentur, abgerufen am 02. Oktober 2026

Inhalt zuletzt geprüft: 04. Oktober 2026