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Zählerschrank für PV-Anlagen

Ein passender Zählerschrank für PV Anlage und Hausanschluss ist oft die Voraussetzung, damit Ihr Netzbetreiber die neue Solaranlage überhaupt anschließt. Auf dieser Seite vergleichen wir Angebote für Zählerschränke, Komplettschränke und Verteiler aus verschiedenen Shops – wir verkaufen selbst nichts. Darunter erklären wir, wann ein vorhandener Zählerplatz weiter genutzt werden darf, was ein normgerechter Schrank heute enthalten muss und warum Einbau und Anschluss immer Sache eines eingetragenen Elektrofachbetriebs sind. Weiteres Zubehör finden Sie über die Startseite.

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Wann die Solaranlage einen neuen Zählerplatz erfordert

Wird eine reine Bezugsanlage durch eine PV-Anlage zu einer Anlage mit Netzeinspeisung, ist das eine Änderung der Kundenanlage. Der VDE FNN Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen“ (Version 1.0, September 2023) zitiert dazu Abschnitt 4.4 der damals gültigen VDE-AR-N 4100:2019-04: Bei Erweiterungen oder geänderten Betriebsbedingungen muss der Errichter prüfen, ob betroffene Anlagenteile an die aktuellen Anforderungen anzupassen sind. Ausdrücklich genannt werden unter anderem höhere eingespeiste Leistung, die Nachrüstung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und die Umwandlung in eine Anlage mit Netzeinspeisung.

Die im Hinweis abgedruckte, modifizierte Tabelle aus dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2023 gibt eine Orientierung:

Vorhandener Zählerplatz Weiter nutzbar bei Erzeugungsanlage oder Ladeeinrichtung?
Zählertafeln nach DIN 43853 (auch Normzählertafeln) nein
Zählerschränke nach DIN 43870 ja, wenn Netzbetreiber-Vorgaben erfüllt sind und flexible Zählerplatzverdrahtung mit mindestens 10 mm² vorhanden ist
Zählerschränke nach DIN VDE 0603 bzw. VDE-AR-N 4100 ja

Lässt sich der vorhandene Zählerplatz nicht ertüchtigen, ist laut FNN-Hinweis ein neuer Zählerplatz nach aktueller VDE-AR-N 4100 zu errichten. Zusätzlich muss vor neuen Zählerschränken ein Arbeits- und Bedienbereich von 1,2 m frei bleiben; fehlt dieser im Bestand, ist Rücksprache mit dem Netzbetreiber nötig.

Aktuelle Anforderungen: TAR Niederspannung 2026 und APZ

Die TAR Niederspannung ist laut VDE FNN in der vollständig überarbeiteten Fassung VDE-AR-N 4100:2026-04 gültig (veröffentlicht am 06.03.2026). Eine Abschnittsüberarbeitung (E VDE-AR-N 4100/A1) zur Vereinfachung des Mess- und Steuerungssystem-Rollouts wurde bis 26. Juni 2026 konsultiert; die Veröffentlichung ist laut VDE für 2027 geplant (Stand: 02.10.2026). Auf Basis der TAR veröffentlicht jeder Verteilnetzbetreiber eigene Technische Anschlussbedingungen (TAB) mit regionalen Ergänzungen.

Für den Schrank selbst bedeutet das nach Angaben von Hager: Alle Zähleranlagen sind mit einem Raum für den Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) auszustatten, der ebenso wie der Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) mit Spannung versorgt wird. Außerdem sitzt je eine RJ45-Buchse im RfZ und im APZ, verbunden über eine CAT5-Leitung. Damit ist der Zählerplatz für ein intelligentes Messsystem vorbereitet. Nach § 29 MsbG stattet der grundzuständige Messstellenbetreiber unter anderem Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung im Rahmen der gesetzlichen Rollout-Fristen und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung aus – mehr dazu im Ratgeber Smart-Meter-Pflicht.

Hager Komplettschrank und vorverdrahtete Felder

Wer nach einem Hager Komplettschrank sucht, findet beim Hersteller vorverdrahtete Zählerschränke und Komplettfelder, die laut Hager anschlussfertig bestückt und intern komplett verdrahtet sind. Der Elektrobetrieb montiert den Schrank und schließt ihn an. Da sich die Zählerplatzlisten der Netzbetreiber regional unterscheiden, konfiguriert Hager die Schränke für die Regionen Nord, Süd, Südwest, Ost, West und Mitte; der Online-Konfigurator ZPlan zeigt nach Eingabe der Adresse nur Varianten, die zu den regionalen Bestimmungen passen.

Im Planungsleitfaden „Hager Tipp 46 – Messkonzepte“ (Stand April 2023) nennt der Hersteller Beispielaufbauten, etwa:

  • PV-Anlage bis 22 kWp: Zählerplatzverdrahtung mit 10 mm², ein Zweirichtungszähler misst Bezug und Einspeisung.
  • PV-Anlage von 25 bis 29,9 kWp: Verdrahtung mit 16 mm² wegen der höheren Erzeugungsleistung.
  • Bei mehr als 30 kVA Systemleistung aus PV und Speicher ist ein zentraler NA-Schutz vorzusehen.

In den Beispielen sind außerdem Kombiableiter vorgesehen; Details dazu finden Sie unter Überspannungsschutz. Da der Leitfaden noch vor der TAR-Fassung 2026 erschienen ist, gelten für Ihre Anlage im Zweifel die aktuellen TAB Ihres Netzbetreibers. Komplettschränke anderer Hersteller verfolgen ein ähnliches Prinzip. Entscheidend ist, dass der Schrank in der Zählerplatzliste Ihres Netzbetreibers zulässig ist.

PV-Unterverteilung und Schaltschrank Solaranlage

Nicht alles gehört in den Zählerschrank. Die AC-Leitungen von Wechselrichter, Speicher oder Wallbox werden oft in einer PV-Unterverteilung mit eigenen Leitungsschutzschaltern und gegebenenfalls Fehlerstromschutz zusammengeführt. Das entlastet den Zählerschrank und erleichtert spätere Erweiterungen. Die passenden Leitungen vergleichen wir unter AC-Kabel.

Auf der Gleichstromseite übernimmt dagegen ein Generatoranschlusskasten die Bündelung und Absicherung der Modulstränge. Der Begriff „Schaltschrank Solaranlage“ wird im Handel für beides verwendet – vom kleinen Aufputzverteiler bis zum Gehäuse für größere Anlagen. Achten Sie beim Kauf auf Schutzklasse, Schutzart (IP) für den Montageort und ausreichend Platz für Reserve. Für Schränke im Freien enthält die TAR Niederspannung eigene Anforderungen.

Mehrwertsteuer und Ablauf beim Tausch

Seit 1. Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz für Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden; bei Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von höchstens 30 kWp gelten die Voraussetzungen nach dem Gesetz als erfüllt. Laut BMF-Schreiben vom 27.02.2023 kann auch die Erneuerung des Zählerschranks dazugehören, wenn sie vom Netzbetreiber verlangt wird oder aufgrund technischer Normen für den Betrieb der PV-Anlage erforderlich ist. Das BMF zeigt aber an Beispielen: Beauftragen Sie den Elektrobetrieb separat mit der Erweiterung des Zählerschranks, während Sie die PV-Anlage selbst errichten, fallen für diese Arbeiten 19 % an. Erbringt ein Solarunternehmen alles als einheitliche Paketleistung, gilt unter den übrigen Voraussetzungen 0 %. Einzelheiten im Ratgeber Mehrwertsteuer bei Photovoltaik.

Der typische Ablauf: Der Installateur prüft den Zählerplatz, meldet die Anlage beim Netzbetreiber an (siehe PV-Anlage anmelden) und baut bei Bedarf den neuen Schrank ein. Den Zählerwechsel übernimmt der Messstellenbetreiber. Angebote für Anlage und Installation erhalten Sie über unsere Angebotsanfrage; komplette Pakete finden Sie unter Komplettanlagen.

Häufige Fragen

Darf ich einen Zählerschrank für die PV-Anlage selbst einbauen?

Nein. Nach § 13 NAV dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung – außer durch den Netzbetreiber – nur von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Für den Abschnitt zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung gilt das auch für Instandhaltungsarbeiten. Sie können den Schrank zwar selbst kaufen, sollten das aber vorher mit Ihrem Elektrobetrieb abstimmen.

Muss für jede PV-Anlage der Zählerschrank getauscht werden?

Nicht zwingend. Der Errichter prüft, ob der vorhandene Zählerplatz weiter genutzt werden darf. Laut VDE FNN Hinweis sind alte Zählertafeln nach DIN 43853 bei Erzeugungsanlagen nicht mehr zulässig, Schränke nach DIN 43870 nur mit flexibler Verdrahtung von mindestens 10 mm² und nach den Vorgaben des Netzbetreibers. Schränke nach DIN VDE 0603 bzw. VDE-AR-N 4100 können in der Regel weiter genutzt werden.

Was ist ein Hager Komplettschrank?

Hager bezeichnet damit Zählerschränke, die ab Werk anschlussfertig bestückt und intern verdrahtet sind und den regionalen Zählerplatzlisten der Netzbetreiber entsprechen. Laut Hager enthalten alle Komplettschränke den nach VDE-AR-N 4100 geforderten APZ-Raum.

Was bedeuten APZ und RfZ im Zählerschrank?

APZ steht für Abschlusspunkt Zählerplatz, RfZ für Raum für Zusatzanwendungen. Beide Bereiche müssen mit Spannung versorgt werden und erhalten je eine RJ45-Buchse, die über eine CAT5-Leitung verbunden sind. So ist der Zählerplatz für intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen vorbereitet.

Brauche ich Platz für eine Steuerbox nach § 14a EnWG?

Wenn Sie zusätzlich eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung neu in Betrieb nehmen, gelten laut Bundesnetzagentur seit 1. Januar 2024 die Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Diese müssen an das intelligente Messsystem angebunden werden können. Planen Sie deshalb im Zählerschrank Platz für die Steuerungseinrichtung ein.

Quellen

  1. Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) – VDE FNN, abgerufen am 02. Oktober 2026
  2. VDE FNN Hinweis: Zählerplätze in Bestandsanlagen (Version 1.0, September 2023) – VDE FNN, abgerufen am 02. Oktober 2026
  3. Komplettschränke und Komplettfelder – Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, abgerufen am 02. Oktober 2026
  4. Komplettschränke & Komplettfelder – Lösungen – Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, abgerufen am 02. Oktober 2026
  5. Hager Tipp 46: Messkonzepte – Anlagen im Neubau (Stand April 2023) – Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, abgerufen am 02. Oktober 2026
  6. § 13 NAV – Elektrische Anlage – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02. Oktober 2026
  7. § 29 MsbG – Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02. Oktober 2026
  8. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) – Bundesnetzagentur, abgerufen am 02. Oktober 2026
  9. § 12 UStG – Steuersätze – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02. Oktober 2026
  10. BMF-Schreiben vom 27.02.2023: Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen – Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 02. Oktober 2026

Inhalt zuletzt geprüft: 04. Oktober 2026