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Förderung Photovoltaik 2026: Bund, Länder, Kommunen

Die Förderung Photovoltaik 2026 besteht für private Hausbesitzer vor allem aus vier Bausteinen: dem Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, der Einkommensteuerbefreiung für kleine Anlagen, der Einspeisevergütung nach dem EEG und dem zinsgünstigen KfW-Kredit 270. Dazu kommen Zuschüsse einzelner Bundesländer und Kommunen, die sich stark unterscheiden und oft nur für begrenzte Zeit oder bis zur Erschöpfung des Budgets laufen. In diesem Ratgeber lesen Sie, welche Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene es gibt, was sie konkret bringen, welche Regeln beim Antrag gelten und worauf Sie bei Speichern und Balkonkraftwerken achten sollten. Stand: 02.10.2026.

Aktualisiert am 04. Oktober 2026 · 10 Min. Lesezeit

PV-Förderung 2026 im Überblick

Anders als bei Heizungen gibt es für private Photovoltaikanlagen auf Bundesebene vor allem indirekte Förderung: Steuern entfallen, eingespeister Strom wird vergütet und die Finanzierung wird erleichtert. Direkte Zuschüsse kommen meist von Ländern, Städten, Landkreisen oder regionalen Versorgern.

Ebene Instrument Art der Förderung Gilt für
Bund Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Installation PV-Module, wesentliche Komponenten, Speicher
Bund Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG) Einnahmen steuerfrei Anlagen bis 30 kWp je Einheit
Bund Einspeisevergütung (EEG 2023) feste Vergütung je eingespeister kWh Inbetriebnahme bis 31.12.2026
Bund KfW-Kredit 270 zinsgünstiges Darlehen PV-Anlage, Speicher
Land z. B. Berlin SolarPLUS Zuschuss als Pauschale PV mit Speicher, Zählerschrank
Kommune städtische oder regionale Programme Zuschuss sehr unterschiedlich, oft Balkonkraftwerke oder Speicher

Die Bausteine lassen sich grundsätzlich kombinieren. Bei Landes- und Kommunalprogrammen sollten Sie aber immer in der jeweiligen Richtlinie prüfen, ob andere Förderungen angerechnet werden. Eine Übersicht über weitere Recht- und Kostenthemen finden Sie in unserer Ratgeber-Übersicht.

KfW Photovoltaik: der Förderkredit 270

Das wichtigste Bundesprogramm für die Finanzierung ist der KfW-Kredit 270 "Erneuerbare Energien – Standard". Er ist kein Zuschuss, sondern ein Darlehen mit Konditionen, die sich am Kapitalmarkt orientieren. Die wichtigsten Eckpunkte laut KfW (Stand 02.10.2026):

  • Was wird gefördert? Unter anderem Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, außerdem Wärmepumpen, Solarthermie und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Wer kann ihn nutzen? Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen. Privatpersonen müssen einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen.
  • Wie viel? Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
  • Laufzeit: mindestens 2 und je nach Variante bis zu 30 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und bis zu 20 Jahren Zinsbindung.
  • Zinssatz: wird laufend angepasst; den aktuellen Wert veröffentlicht die KfW auf der Produktseite.
  • Antrag: über Ihre Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Ob sich der Kredit lohnt, hängt vom aktuellen Zins im Vergleich zu einer normalen Baufinanzierung oder einem Ratenkredit ab. Vergleichen Sie deshalb das Angebot Ihrer Bank mit und ohne KfW-Mittel. Was eine Anlage typischerweise kostet, lesen Sie in unserem Ratgeber Was kostet eine PV-Anlage?.

Steuerliche Entlastungen als indirekte Förderung

Die beiden Steuerregeln wirken bei fast jeder privaten Dachanlage und sind deshalb für viele Haushalte die finanziell bedeutendste Förderung.

0 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf

Seit dem 1. Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Steuersatz von 0 Prozent für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, für die Anlage wesentlichen Komponenten und Speichern, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder bestimmten gemeinwohlorientierten Gebäuden installiert wird. Bei einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Das Bundesfinanzministerium stellt klar:

  • Batteriespeicher sind erfasst, wenn sie Strom aus begünstigten Modulen speichern sollen. Davon wird ausgegangen, wenn der Speicher mindestens 5 kWh nutzbare Kapazität hat.
  • Auch Balkonkraftwerke mit Modulen ab 300 Watt fallen unter den Nullsteuersatz.
  • Die Regelung ist nicht zeitlich befristet.

Mehr Details zu Rechnungen, Nachrüstungen und Sonderfällen lesen Sie im Ratgeber zur Mehrwertsteuer bei Photovoltaik.

Keine Einkommensteuer auf kleine Anlagen

Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem beträgt. Ein Gewinn muss dann nicht ermittelt werden. Was das für Ihre Steuererklärung bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur PV-Steuer.

Vergütung für eingespeisten Strom: was 2026 noch gilt

Die Einspeisevergütung nach dem EEG 2023 ist ebenfalls eine Förderung: Sie bekommen für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Betrag, grundsätzlich für 20 Jahre. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, nennt die Bundesnetzagentur unter anderem:

Anlagenteil Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kW 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
bis 40 kW 6,66 ct/kWh –

Ausblick: Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen mit dem EEG 2027 abschaffen und schrittweise durch Direktvermarktung ersetzen. Der Entwurf wurde am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossen und als Drucksache 21/7867 in den Bundestag eingebracht; die erste Lesung fand am 24. September 2026 statt, seitdem berät der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Für PV-Anlagen unter 25 kW sieht der Entwurf laut Bundestag noch bis Ende 2028 eine feste, aber deutlich gekürzte Vergütung von 5,2 ct/kWh vor, gezahlt für drei statt 20 Jahre; danach sollen auch diese Anlagen in die Direktvermarktung wechseln. Der Bundesrat hat Ende September umfangreiche Änderungen gefordert, die Bundesregierung hat diese Kritik in ihrer Gegenäußerung Anfang Oktober zurückgewiesen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen: Nach der Verabschiedung im Bundestag muss sich der Bundesrat erneut damit befassen, bevor es in Kraft treten kann. Zeitdruck entsteht, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die bisherigen EEG-Regeln zum 31. Dezember 2026 ausläuft. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2026 in der parlamentarischen Beratung ist (Stand: 02.10.2026).

Alle Sätze, Rechenregeln und die Details des Entwurfs finden Sie im Ratgeber zur Einspeisevergütung. Was ohne Vergütung wirtschaftlich zählt, lesen Sie unter PV ohne Einspeisevergütung.

Solaranlage mit Speicher: Förderung 2026 durch Länder

Wer eine Solaranlage mit Speicher Förderung 2026 sucht, landet meist bei Landesprogrammen. Viele Länder hatten in den vergangenen Jahren Speicherprogramme, die inzwischen ausgelaufen sind. Ein aktuelles Beispiel mit klaren Regeln ist das Berliner Programm SolarPLUS, umgesetzt von der IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Beispiel Berlin: SolarPLUS S

SolarPLUS S richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, außerdem an Wohnungseigentümer mit Sondernutzungsrecht an einer Dachfläche. Gefördert werden laut Förderrichtlinie 2026 mit nicht rückzahlbaren Pauschalen:

Fördergegenstand Pauschale
PV-Anlage mit Stromspeicher 250 € je volle kWp, z. B. 500 € bei 2,00–2,99 kWp, 2.500 € bei 10,00–10,99 kWp, maximal 4.750 € ab 19 kWp
Zählerschrank (Mindestkosten 1.160 € brutto) 750 €
Denkmalgerechte PV-Anlage 300 € je volle kWp, maximal 5.700 €

Wichtige Bedingungen:

  • Der Speicher wird nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Bei Nachrüstung muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden.
  • Das Projekt darf nicht vor Inkrafttreten der Richtlinie begonnen haben. Als Projektbeginn zählt bereits die verbindliche Bestellung oder Anzahlung.
  • Gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Die Richtlinie ist am 8. Januar 2026 in Kraft getreten und tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Ob sich ein Speicher bei Ihnen auch ohne Zuschuss rechnet, prüfen Sie mit unserem Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?. Einen Überblick über aktuelle Geräte und Preise finden Sie im Stromspeicher-Vergleich und bei den Komplettanlagen.

In anderen Bundesländern ändern sich Programme häufig. Prüfen Sie deshalb die Förderdatenbank des Bundes und die Seiten Ihrer Landesförderbank, bevor Sie Angebote unterschreiben.

Balkonkraftwerk Förderung: Kommunen und Steuer

Für Steckersolargeräte gibt es keine bundesweite Zuschussförderung in Form eines eigenen Programms, wohl aber zwei Vorteile: Beim Kauf durch Privatpersonen fällt für Module ab 300 Watt keine Umsatzsteuer an, und einige Kommunen, Landkreise, Bundesländer und Regionalverbände bezuschussen die Geräte. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Programme teils zusätzliche Auflagen machen, etwa eine spezielle Einspeisesteckdose, eine Prüfung der Elektroinstallation durch einen Elektriker oder die Übernahme der Kosten für einen neuen Zähler. Diese Bedingungen müssen Sie dann auch zwingend erfüllen, um keine Probleme mit der Förderung zu bekommen. Berlins SolarPLUS fördert übrigens erst ab 2 kWp und damit keine Balkonkraftwerke.

Der rechtliche Rahmen gilt auch für geförderte Geräte

  • Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gilt für Steckersolargeräte eine Grenze von 800 Watt (VA) Wechselrichterleistung am Einspeisepunkt. Die Modulleistung darf bis zu 2.000 Watt peak betragen.
  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, das Gerät wird nur vereinfacht im Marktstammdatenregister registriert.
  • Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 für Steckersolargeräte ohne Speicher. Nach Angaben der Verbraucherzentrale darf danach ein Schukostecker mit technischen Anpassungen normkonform genutzt werden, und zwar bei Geräten mit maximal 960 Watt Modulleistung. Größere Geräte müssen über eine Einspeisesteckdose mit Wielandstecker angeschlossen werden.
  • Die 800 Watt dürfen pro Stromzähler nur einmal ausgeschöpft werden.

Sets mit mehr als 800 Watt Einspeiseleistung sind keine Balkonkraftwerke im rechtlichen Sinn. Sie gelten als reguläre PV-Anlage, die ein Fachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber anmeldet. Mehr dazu in unserem Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden und Regeln und im Balkonkraftwerk-Vergleich.

So finden und beantragen Sie Förderprogramme richtig

Bei Zuschüssen und Förderkrediten entscheidet oft die Reihenfolge über Erfolg oder Ablehnung. Diese Regeln gelten bei fast allen Programmen:

  1. Erst Antrag, dann Auftrag: Die KfW verlangt den Antrag über die Bank vor Vorhabenbeginn. Bei SolarPLUS gilt bereits eine verbindliche Bestellung oder Anzahlung als Projektbeginn. Unterschreiben Sie deshalb keinen Vertrag, bevor der Antrag gestellt ist, oder vereinbaren Sie eine Rücktrittsklausel für den Fall der Ablehnung, wenn die jeweilige Richtlinie das zulässt.
  2. Richtlinie lesen: Technische Anforderungen, etwa an Speichergarantien, Installation durch eingetragene Elektrofachbetriebe oder Mindestleistungen, stehen in der Förderrichtlinie und nicht immer auf der Übersichtsseite.
  3. Budget prüfen: Viele Programme laufen nur, solange Mittel vorhanden sind, oder sind bis Jahresende befristet.
  4. Kombination klären: Fragen Sie nach, ob Landes- und Kommunalzuschüsse mit dem KfW-Kredit oder anderen Programmen kombiniert werden dürfen.
  5. Belege sammeln: Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokoll und die Registrierung im Marktstammdatenregister werden für die Auszahlung meist benötigt.

Gute Anlaufstellen für die Suche sind die Förderdatenbank des Bundes, die Landesförderbanken, die Energieagenturen und die Klimaschutzstellen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Auch Installationsbetriebe vor Ort kennen regionale Programme meist gut.

Rechenbeispiel und nächste Schritte

Was die Förderung im Einzelfall bringt, hängt von Anlagengröße, Wohnort und Finanzierung ab. Ein vereinfachtes Beispiel für ein Einfamilienhaus in Berlin mit einer neuen 10-kWp-Anlage samt Speicher, Inbetriebnahme im Herbst 2026:

  • Umsatzsteuer: Auf Lieferung und Installation fallen 0 Prozent an, der Effekt entspricht dem Wegfall von 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Nettopreis.
  • SolarPLUS: 2.500 Euro Pauschale für PV mit Speicher (10,00–10,99 kWp), gegebenenfalls zuzüglich 750 Euro für einen neuen Zählerschrank, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh für den eingespeisten Überschuss bei Teileinspeisung, für 20 Jahre.
  • Einkommensteuer: Einnahmen aus der Anlage bleiben steuerfrei.
  • Finanzierung: optional über den KfW-Kredit 270.

Um Anlagengröße und Ertrag abzuschätzen, nutzen Sie unseren PV-Rechner. Für typische Größen finden Sie Preisvergleiche unter 10-kWp-Anlagen. Wenn Sie konkrete Angebote mit Montage möchten, die auch regionale Förderprogramme berücksichtigen, können Sie über unsere Angebotsanfrage bis zu drei Installationsbetriebe aus Ihrer Region kontaktieren.

Häufige Fragen

Welche PV-Förderung gibt es 2026 vom Bund?

Auf Bundesebene gibt es 2026 vier zentrale Instrumente: den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG beim Kauf und der Installation, die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für Anlagen bis 30 kWp je Einheit, die Einspeisevergütung nach dem EEG 2023 für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 und den zinsgünstigen KfW-Kredit 270. Direkte Zuschüsse vergeben vor allem Länder und Kommunen.

Gibt es einen KfW-Zuschuss für Photovoltaik?

Für private PV-Anlagen bietet die KfW den Förderkredit 270 an, also ein Darlehen und keinen Zuschuss. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten für PV-Anlage und Speicher, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren je nach Variante. Privatpersonen müssen einen Teil des Stroms einspeisen. Der Antrag läuft über Ihre Bank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wird ein Stromspeicher 2026 gefördert?

Speicher profitieren bundesweit vom Nullsteuersatz, wenn sie Solarstrom speichern sollen; laut BMF wird das ab 5 kWh nutzbarer Kapazität angenommen. Außerdem können sie über den KfW-Kredit 270 finanziert werden. Zuschüsse gibt es nur regional, etwa in Berlin über SolarPLUS mit 250 Euro je kWp der PV-Anlage, wenn Speicher und neue PV-Anlage zusammen installiert werden (maximal 4.750 Euro).

Gibt es eine Balkonkraftwerk Förderung?

Bundesweit profitieren Balkonkraftwerke mit Modulen ab 300 Watt vom Nullsteuersatz. Zuschüsse zahlen nur einzelne Kommunen, Landkreise, Länder oder Regionalverbände, oft mit Auflagen wie Einspeisesteckdose oder Elektrikerprüfung. Rechtlich gilt: maximal 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung sowie eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Steuerliche Vorteile und Einspeisevergütung gelten unabhängig von anderen Programmen. Ob ein Landes- oder Kommunalzuschuss mit dem KfW-Kredit oder anderen Zuschüssen kombiniert werden darf, regelt die jeweilige Förderrichtlinie. Prüfen Sie das vor dem Antrag.

Gibt es 2027 noch eine Einspeisevergütung für neue Anlagen?

Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen entfallen und durch Direktvermarktung mit Übergangsregeln ersetzt werden. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen: Er liegt dem Bundestag vor, der Bundesrat hat Änderungen gefordert und muss sich nach der Bundestagsentscheidung erneut befassen. Für Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, gilt das EEG 2023 (Stand: 02.10.2026).

Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?

Bei Zuschüssen und Förderkrediten fast immer ja. Die KfW verlangt den Antrag vor Vorhabenbeginn, und bei SolarPLUS gilt schon eine verbindliche Bestellung oder Anzahlung als Projektbeginn. Der Nullsteuersatz und die Einspeisevergütung brauchen dagegen keinen Förderantrag.

Quellen

  1. Erneuerbare Energien – Standard (270) – KfW, abgerufen am 02. Oktober 2026
  2. § 12 UStG – Steuersätze – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02. Oktober 2026
  3. FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ – Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 02. Oktober 2026
  4. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02. Oktober 2026
  5. EEG-Förderung und -Fördersätze – Bundesnetzagentur, abgerufen am 02. Oktober 2026
  6. SolarPLUS S – IBB Business Team GmbH, abgerufen am 02. Oktober 2026
  7. Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 – IBB Business Team GmbH / Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, abgerufen am 02. Oktober 2026
  8. Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose – Verbraucherzentrale Bundesverband, abgerufen am 02. Oktober 2026
  9. Regierung bringt EEG-Novelle und Netzpaket in den Bundestag ein – pv magazine Deutschland, abgerufen am 02. Oktober 2026
  10. EEG-Novelle: Bundesrat fordert umfangreiche Änderungen – pv magazine Deutschland, abgerufen am 02. Oktober 2026
  11. Bundesregierung weist Bundesrats-Kritik an geplanter EEG-Novelle zurück – pv magazine Deutschland, abgerufen am 02. Oktober 2026
  12. Kabinett beschließt Entwürfe zu EEG 2027 und Netzpaket – pv magazine Deutschland, abgerufen am 02. Oktober 2026
  13. Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant – Deutscher Bundestag, abgerufen am 02. Oktober 2026

Inhalt zuletzt geprüft: 04. Oktober 2026